Standortvorschriften mit Tiny House Architektin Anne

Laut Baunutzungsverordnung kannst du dir die grundsätzliche Unterscheidung der Grundstücksflächen wie folgt vorstellen.

BAUFLÄCHEN NACH BEBAUUNGSPLAN

W = Wohnbauflächen § 1 (1) Nr. 1 BauNVO
- WS = Kleinsiedlungsgebiete (§ 2 BauNVO)
- WR = Reine Wohngebiete (§ 3 BauNVO)
- WA = Allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO)
- WB = Besondere Wohngebiete (§ 4a BauNVO)

M = Gemische Bauflächen § 1 (1) Nr. 2 BauNVO
- MD = Dorfgebiete (§ 5 BauNVO)
- MI = Mischgebiete (§ 6 BauNVO)
- MU = Urbane Gebiete (§ 6a BauNVO)
- MK = Kerngebiete (§ 7 BauNVO)

G = Gewerbliche Bauflächen § 1 (1) Nr. 3 BauNVO
- GE = Gewerbegebiete (§ 8 BauNVO)
- GI = Industriegebiete (§ 9 BauNVO)

S = Sonderbauflächen § 1 (1) Nr. 4 BauNVO
- SO = Sondergebiete, die der Erholung dienen (§ 10 BauNVO)
- Sonstige Sondergebiete (§ 11 BauNVO) z.B. Hafengebiete, Schulen, Kliniken usw.

Grundsätzlich regelt der Bebauungsplan, was man wo bauen darf sowie die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken und dessen Nutzung. Bebauungspläne sind örtliche Gesetze, die einzuhalten sind und bei der örtlichen Baubehörde oder auch im Internet online einzusehen sind. Grundlage dafür ist die BauNVO, in der jeweils zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens geltenden Fassung. Erstellt wird der Bebauungsplan, auch B-Plan genannt, von der jeweiligen Gemeinde.

Am Bebauungsplan kannst du erkennen:

►  in welchem Gebiet sich das Grundstück befindet
►  mit wie viel Stockwerken oder in welcher Höhe ein Haus errichtet werden darf
►  welche Flächenversiegelung zulässig ist
►  wie dicht die Bebauung sein darf
►  welche Auflagen zur einheitlichen Ortsgestaltung wie Dachform- und Neigung, Farben, Materialien oder bestimmte Haustypen einzuhalten sind
►  Stellplätze für PKW, Mülltonnen usw.
►  Art der Wärmeerzeugung 

An diesem Beispiel aus einem Bebauungsplan kannst du erkennen:

1. Art der Nutzung nach Bebauungsplan (BauNVO) -> hier reines Wohngebiet (WR)

2. Zahl der Vollgeschosse: Wie viele Vollgeschosse erlaubt sind, wird in römischen Zahlen angegeben. Eine II bedeutet, dass das Gebäude maximal zwei Vollgeschosse haben darf
−> Ist die Ziffer umkreist, muss das Haus zwingend mit zwei Vollgeschossen gebaut werden.

3. Grundflächenzahl GRZ, Flächenanteil eines Baugrundstückes. Sie legt fest, wie viel
Grundstücksfläche überbaut werden darf. Das gilt für alle Flächen, also nicht nur für das Haus, sondern auch für die Garage. Beispiel: Eine GRZ von 0,5 bedeutet, dass die Hälfte der Grundstücksfläche bebaut und damit versiegelt werden darf.

4. Geschossflächenzahl GFZ: Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse zu der Baugrundstücksfläche. Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche insgesamt gebaut werden dürfen. Beispiel: Eine GFZ von 0,6 bedeutet, dass die Fläche aller Vollgeschosse zusammengerechnet maximal 60 Prozent der Grundstücksfläche betragen darf.

5. Zulässige max. Traufhöhe: Die Traufe ist die Tropfkante am Dach an der i.d.R. die Regenrinne hängt. Bei einem Dachüberstand nennt man das auch die Dachtraufe.

6. Zulässige max. Firsthöhe: Der höchste Punkt des Hauses.

7. Bauweise und Haustypen. Das bedeuten die Abkürzungen:
- E: Einfamilienhaus, also ein freistehendes Haus, an das kein anderes Haus angrenzt
- D: Doppelhaus, also zwei Häuser, die Wand an Wand stehen
- ED: Einzel- oder Doppelhaus
- H: Hausgruppen
- R: Reihenhaus
- g: geschlossene Bauweise (z.B. Reihenhäuser)
- o: offene Bauweise (z.B. D, D oder H)
- a: abweichende Bauweise

8. Dachform und ggf. Dachneigung (DN) wird ebenfalls auf dem Bebauungsplan in Grad angegeben. Sie ist im Allgemeinen von der Dachform abhängig.

MIT TINY HOUSE ARCHITEKTIN ANNE KOZLOWSKI

KONTAKT
Tiny House Architektin Anne Kozlowski

E-Mail: ak.tiny.architektin@gmail.com
www.freiraum-concept.com

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