In unserem angelegten Vokabelheft haben wir eine Auswahl an Begriffen rund um das Thema Tiny Houses zusammengestellt, die auf den ersten Blick vielleicht nicht sofort verständlich sind. Um dir den Einstieg in die Welt der Tiny Houses zu erleichtern, bieten wir dir einen praktischen Schnellzugriff auf die wichtigsten Wörter und ihre Erklärungen. Alles Wissenswerte haben wir kompakt und übersichtlich in der Lektion für dich zusammengefasst.
Tiny House Typen / Gebäude Typen
- Trailer = Anhänger -> Straßenzulassung = Tiny House auf Rädern
- Chassis = Fahrgestell -> keine Straßenzulassung = Mobilheim
- Konventioneller Bau / konventionell gebautes Haus = auf dem Grundstück gebautes Haus Stein auf Stein
- PreFab House/ Haus = pre fabricated -> Komplett in der Fabrik gefertigt und in einem Stück/ Modulweise zum Grundstück geliefert
- Einfamilienhaus = ein Haus für eine Familie. Das sagt nichts über den Haustypen aus. Im Volksmund Stein auf Stein gebautes Haus gemeint
- Wohnwagen -> Zwar steckt das Wort Wohnen drin, aber dies bezieht sich nur auf den Wagen, da man üblicherweise in einem Wagen/Auto nicht übernachtet.
- Bauwagen -> in erster Linie als Pausen-/Umkleide für Bauarbeiter oder zur Lagerung von Werkzeugen, die auf der Baustelle gebraucht werden; oder nimmt nur die Form eines Bauwagens an
- Tiny House on Wheels (auch THoW) -> auf deutsch Tiny House auf Rädern = Mobiles Haus mit einem Trailer als Unterbau mit eigener Straßenverkehrszulassung
- Mobilheim -> Mobiles Haus mit einem Chassis als Unterbau ohne eigene Straßenverkehrszulassung
- Modulhaus -> Ein Haus aus ein oder mehreren Wohnmodulen
- Containerhaus -> Ein umgebauter Container, der zu Wohnzwecken ausgebaut ist
- Fertighaus -> ist gar nicht fertig haha, nur die Wände werden in einer Fabrik vorgefertigt und müssen vor Ort mit dem Rest des Hauses auf dem Grundstück aufgebaut werden
Erschließung / Energie
- Erschlossenes Grundstück -> ist an das öffentliche Straßen- und Versorgungsnetz für Strom, Wasser und Abwasser angeschlossen, d.h. an der Grundstücksgrenze liegen diese Leitungen bereits an.
- Solarthermieanlage (Solaranlage) -> Die Kollektoren auf dem Dach wandeln die Sonnenenergie in warmes Wasser bzw. in eine für den Haushalt nutzbare Wärme um. Die Sonne erwärmt die Flüssigkeit, die in einem Wassertank dann das nutzbare Wasser erwärmt.
- Photovoltaikanlage -> Wandeln Sonnenenergie in elektrische Energie, also Strom, um. Das funktioniert vereinfacht gesagt mit Metallplatten, die verschiedene Ladungen haben und somit einen Elektronenfluss erzeugen, der als Strom abgegriffen wird.
- Medien = Versorgungsanschlüsse = Leitungswege von Strom, Wasser und Abwasser
Kosten
- Kaufnebenkosten / Erwerbsnebenkosten -> Damit sind die Kosten gemeint, die bei einem Grundstückskauf neben dem vom Verkäufer angebotenen Kaufpreis zusätzlich anfallen. Dazu zählen die Notarkosten, die Gebühren beim Grundbuchamt und die Grunderwerbsteuer und ggf. Maklerkosten.
- Baunebenkosten -> Damit sind Kosten gemeint, die zusätzlich anfallen zum Hauspreis wie Baugenehmigung, Bauplanung, Bauingenieursleistungen, Statik, Architekt, Erdarbeiten, Fundamente, Außenanlagen, etc.
- Grunderwerbsteuer -> einmalig beim Ankauf des Grundstückes/Immobilie fällig
- Grundsteuer -> jährlich zu entrichtende Steuer für Grundeigentum
- Erschließungskosten -> für ein bisher unerschlossenes Grundstück, das also nicht alle Versorgungsleitungen von Strom, Wasser, Abwasser und Internet an der Grundstücksgrenze hat. Wenn genehmigt, kümmert sich die Gemeinde um diese Erschließungsarbeiten, man muss sich aber an den Kosten beteiligen
- Erdarbeiten / Tiefbauarbeiten -> Die Versorgungsleitungen müssen von der Grundstücksgrenze bis zur Position des Hauses verlängert werden und an den richtigen Stellen aus dem Boden ragen, damit nach der Hauslieferung die Spezialisten die Leitungen für Wasser, Abwasser und Strom mit dem Haus verbinden können. Außerdem muss der Boden unter dem Haus vorbereitet werden, damit drunter nichts wuchert und Fundamente vorbereitet werden (z.B. Schraubfundamente) damit das Haus gerade und stabil steht.
Genehmigung
- GEG = Gebäudeenergiegesetz -> Es führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende.
- Baugenehmigungsfähigkeit nach Landesbauordnung -> zur Gefahrenabwehr
- Bauvorlageberechtigter -> Architekt oder Bauingenieur; übernimmt mit seiner Unterschrift die öffentlich-rechtliche Verantwortung für den Bau. Gemeinsam seid ihr offizielle Antragsteller.
- Wärmeschutznachweis -> Nachweis, dass das Gebäude den gesetzlichen Wärmeschutzanforderungen entspricht. Den braucht ihr, um überhaupt eine Baugenehmigung zu bekommen.
- Bauteilnachweis: Detaillierte Überprüfung der Dämmwerte einzelner Bauteile als Teil des Wärmeschutznachweises.
- Energiepass/Energieausweis: Gesamtbewertung der Energieeffizienz des Gebäudes; nicht zu verwechseln mit dem Wärmeschutznachweis. Hier gilt auch die Besonderheit, dass man einen Energieausweis bis 50qm Wohnfläche nicht braucht. Erst nach dem Bau/Aufstellen des Hauses zu beantragen und ihr müsst ihn bei jedem Verkauf vorweisen können.
- Bauvoranfrage -> ist der Antrag auf Bauvorbescheid. Ist nicht der Bauantrag.
- Bauvorbescheid -> ist nicht die Baugenehmigung
- Statik -> In der Baustatik werden die Kräfte und deren gegenseitige Auswirkungen des Hauses sowie in jedem dazugehörigen Bauteil berechnet, um die Tragfähigkeit und Sicherheit der Baukonstruktion zu gewährleisten.
- Baugesetzbuch -> Bauplanungsrecht (Bundesrecht); soll vor allem eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherstellen.
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) -> Bundesrecht
- Bauordnung -> dient vor allem der Gefahrenabwehr; Landesrecht, deswegen gibt es 16 Bauordnungen in Deutschland
- GOK -> Geländeoberkante
- Kubatur -> beschreibt die Form eines Baukörpers, die Bauform
Steuer
- AfA -> Absetzung für Abnutzung, auch Abschreibung genannt
Behörden/ Zuständigkeit
- Gemeinde -> Zuständig für lokale Angelegenheiten. Entscheidet über Bauvorhaben, die der Gemeinde zugutekommen. Aufgabenzuweisung der Gemeinde: Kleinere Bauvorhaben, die nur einen lokalen Einfluss haben.
- Kommune (Stadt oder Landkreis) -> Überwacht, plant und genehmigt größere Projekte, die mehrere Gemeinden betreffen. Enge Zusammenarbeit mit dem Bauamt und Planungsamt. Aufgabenzuweisung der Kommune: Größere Projekte
- Bürgermeister / Gemeinderat -> Letzte Entscheidungsinstanz auf kommunaler Ebene. Der Bürgermeister repräsentiert die Kommune, führt Abstimmungen und Beschlüsse aus. Aufgabenzuweisung des Bürgermeisters: Politische Vertretung und Entscheidungsträger, Durchsetzung von Gemeindebeschlüssen.
- Planungsamt -> Zuständig für die städtebauliche Entwicklung. Prüft Bauanträge und Bebauungspläne auf Übereinstimmung mit dem geltenden Baurecht und Flächennutzungsplänen. Aufgabenzuweisung des Planungsamtes: Erstellung von Flächennutzungsplänen, Genehmigung von Bauanträgen, Umweltprüfungen.
- Bauamt -> Kontrolliert und genehmigt Bauvorhaben. Führt Baukontrollen durch, um sicherzustellen, dass alle Bauvorschriften eingehalten werden. Aufgabenzuweisung des Bauamtes: Kontrolle der Bauausführung, Überprüfung der Baupläne auf Einhaltung von Vorschriften.
Technik
- COP -> Der COP-Wert, oder auch „Coefficient of Performance“, gibt das Verhältnis an von der Wärme, die die Wärmepumpe erzeugt zu der Antriebsenergie (Strom), die sie dafür benötigt. Das heißt einfach ausgedrückt: Er misst, wie viele Einheiten Wärme eine Wärmepumpe aus einer Einheit Strom erzeugen und in den Heizkreislauf abgeben kann. Die Heizkosten ergeben sich ausschließlich aus dem Stromverbrauch. Grundsätzlich gilt: Je höher der COP, desto effizienter ist die Wärmepumpe.
